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Überprüfungsanträge

Geschrieben von Frank Kellner, am 18-12-2009 01:53

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Veroeffentlicht in : News, Artikel

3.7/7 (15 Stimmen)

Überprüfungsanträge

 

N
och einmal möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass ALG II Empfänger, welche ab 2005 oder später Leistungen bezogen und Kinder unter 14 Jahren hatten, einen Überprüfungsantrag  nach §44 SGB X stellen sollen. Überprüft werden soll der Umstand, ob die Herleitung der Höhe der Kinderregelsätze verfassungsgemäß war.
Entsprechende Anträge stellen die Initiativen gegen-hartz.de und tacheles-sozialhilfe.de als Download zur Verfügung



 




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